Brandschutz Schottungen: Warum Durchführungen kritisch sind

Jörg Lesch

11. Juli 2026

Brandschutz Schottungen: Warum Durchführungen kritisch sind

Ein Rohr verschwindet in der Wand, ein Kabelpaket zieht durch die Decke, eine Lüftungsleitung verbindet zwei Geschosse. Was harmlos aussieht, kann im Brandfall zur tödlichen Falle werden. Wand- und Deckendurchführungen gelten als eine der häufigsten baulichen Schwachstellen im Brandschutz, werden aber in der Praxis oft ignoriert, falsch ausgeführt oder schlicht vergessen. Die Konsequenzen reichen von Bußgeldern bis zu strafrechtlicher Verantwortung, im schlimmsten Fall bis zum Tod von Menschen.

Was eine Schottung überhaupt leistet

Jedes Gebäude ist in sogenannte Brandabschnitte unterteilt. Diese Abschnitte sollen verhindern, dass Feuer und vor allem Rauch sich unkontrolliert ausbreiten. Eine Brandschutzwand mit F90-Klassifizierung hält rechnerisch 90 Minuten stand. Das bringt Bewohnern und Feuerwehr entscheidend Zeit. Doch sobald eine Leitung durch diese Wand geführt wird, entsteht eine Öffnung. Und genau dort dringen im Brandfall giftige Rauchgase, Hitze und schließlich Flammen durch, lange bevor die Wand selbst versagt.

Eine Schottung schließt diese Schwachstelle. Sie stellt sicher, dass die Feuerwiderstandsdauer der Wand oder Decke auch an der Durchführung erhalten bleibt. Dabei gibt es unterschiedliche Produkte je nach Medium: Rohrabschottungen für Kunststoff- und Metallrohre, Kabelabschottungen für Elektroleitungen, Leitungsabschottungen für Mischbelegungen und spezielle Lüftungsklappen für Lüftungsleitungen. Allen gemeinsam ist das Prinzip: Im Brandfall schließen intumeszierende Materialien die Öffnung, bevor Feuer und Rauch passieren können.

Rechtliche Grundlage: Was Normen und Bauordnung fordern

Die Pflicht zur Schottung ergibt sich nicht aus freiwilliger Umsicht, sondern aus dem Baurecht. Die Musterbauordnung und die Landesbauordnungen der Bundesländer schreiben vor, dass Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen den Feuerwiderstand des Bauteils nicht mindern dürfen. Ergänzt wird das durch technische Normen, insbesondere die DIN-Normen der Reihe DIN 4102 und die europäischen EN-Normen, die Prüfverfahren und Klassifizierungen festlegen.

Für Planer, Ausführende und Gebäudebetreiber bedeutet das konkret: Die Schottung muss nicht nur vorhanden, sondern auch nachweislich zugelassen und fachgerecht eingebaut sein. Produkte benötigen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder eine Europäisch Technische Bewertung (ETA). Ein einfacher Mörtelauftrag oder Mineralwolle ohne Zulassung genügt nicht, auch wenn das in der Praxis immer noch vorkommt.

Die häufigsten Fehler auf der Baustelle

Wer regelmäßig Baustellen besichtigt oder Abnahmen begleitet, stößt auf erstaunlich ähnliche Mängel. Die Liste der typischen Fehler ist kurz, aber folgenreich:

  • Fehlende Schottung: Die Durchführung wurde schlicht nicht behandelt, weil sie bei der Planung vergessen oder später nachträglich ergänzt wurde.
  • Falsche Produktwahl: Eine Rohrabschottung für Kunststoffrohre wird an einem Metallrohr eingesetzt, obwohl Metallrohre ein gänzlich anderes Brandverhalten zeigen.
  • Nicht zugelassene Kombination: Produkt und Einbausituation stimmen nicht mit der Zulassung überein, etwa weil die Wanddicke geringer ist als im Zulassungsdokument gefordert.
  • Fehlende Dokumentation: Es gibt keine Revisionsunterlagen, keine Fotos, keine Zulassungsnachweise. Im Schadensfall ist das ein erhebliches Haftungsrisiko.
  • Nachträgliche Eingriffe ohne Wiederherstellung: Ein Elektriker legt später zusätzliche Kabel durch eine bereits geschottete Öffnung, ohne die Schottung zu erneuern.

Besonders der letzte Punkt wird in bestehenden Gebäuden systematisch unterschätzt. Jeder nachträgliche Eingriff in eine geschottete Durchführung macht die Schottung unwirksam, wenn sie danach nicht fachgerecht wiederhergestellt wird.

Planung, Ausführung, Dokumentation: Das Drei-Stufen-Prinzip

In der Praxis hat sich ein strukturiertes Vorgehen bewährt, das drei Phasen klar trennt. In der Planungsphase müssen alle Durchführungen durch klassifizierte Bauteile identifiziert und die passenden Produkte ausgewählt werden. Die Zulassung des Produkts muss zur konkreten Einbausituation passen: Wanddicke, Rohrdurchmesser, Material, Belegungsdichte bei Kabeln.

Bei der Ausführung kommt es auf die Einbauanleitung des Herstellers an, die Teil der Zulassung ist und zwingend eingehalten werden muss. Abweichungen, auch scheinbar kleine, können die Zulassung unwirksam machen. Für besonders anspruchsvolle Situationen, etwa dichte Kabelpakete in unterschiedlichen Durchmessern oder Mischbelegungen aus Rohren und Kabeln, empfiehlt sich der Einsatz spezialisierter Fachbetriebe. Informationen darüber, was dabei technisch und rechtlich gefordert ist, finden sich unter anderem bei der Beschreibung von fachgerechte Schottungen im Brandschutz.

Die Dokumentation schließt den Prozess ab. Fotos vor dem Verschließen der Wände, Produktdatenblätter, Zulassungsnummern und Einbauprotokolle bilden das Fundament für spätere Prüfungen und schützen alle Beteiligten im Schadensfall. In einigen Bundesländern ist die Dokumentation Bestandteil der Baugenehmigung und wird von der Bauaufsicht eingefordert.

Bestandsgebäude: Oft der kritischere Fall

Neubauten folgen in der Regel aktuellen Normen. Das eigentliche Problem liegt im Bestand. Gebäude, die vor 1990 errichtet wurden, haben oft keine oder völlig veraltete Schottungen. Bei Sanierungen oder Nutzungsänderungen werden Leitungen umgelegt, neue Trassen gezogen, Wandöffnungen vergrößert. Jede dieser Maßnahmen kann den vorhandenen Brandschutz beeinträchtigen.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat in verschiedenen Studien auf den Sanierungsbedarf im deutschen Gebäudebestand hingewiesen. Brandschutztechnisch stellt dieser Bestand eine erhebliche Herausforderung dar, weil weder vollständige Baupläne vorliegen noch bekannt ist, welche Maßnahmen über Jahrzehnte hinweg ohne Dokumentation durchgeführt wurden.

Für Eigentümer bedeutet das: Eine systematische Begehung durch einen qualifizierten Brandschutzplaner ist kein Luxus, sondern Pflicht. Wer als Vermieter oder Betreiber eines Gebäudes weiß oder wissen müsste, dass Schottungen fehlen, und nichts unternimmt, handelt fahrlässig.

Kosten und Aufwand: Was Eigentümer realistisch einplanen sollten

Die Kosten für eine einzelne Schottung variieren stark. Eine einfache Rohrabschottung mit zugelassenem Manschettensystem liegt im Material bei 30 bis 80 Euro, dazu kommt der Einbauaufwand. Komplexere Systeme für Kabelpakete oder Mischbelegungen können deutlich teurer werden. Bei einer umfassenden Sanierung eines mehrgeschossigen Bürogebäudes mit Hunderten von Durchführungen summieren sich die Kosten schnell auf fünfstellige Beträge.

Diese Zahlen klingen hoch, relativieren sich jedoch schnell: Eine nicht geschottete Durchführung kann im Brandfall dazu beitragen, dass ein Feuer sich innerhalb von Minuten über mehrere Stockwerke ausbreitet. Die rechtlichen Folgen für Eigentümer und Betreiber, von Schadensersatzforderungen bis zur strafrechtlichen Verfolgung, übersteigen jeden Sanierungsaufwand bei weitem. Wer die Grundlagen des Brandschutzes kennt, versteht, warum Schottungen in diesem System keine optionale Ergänzung sind, sondern ein tragendes Element.

Letztlich ist eine fachgerecht ausgeführte und dokumentierte Schottung kein bürokratisches Übel, sondern das, was sie von Beginn an sein soll: ein stiller, zuverlässiger Schutz, der im Ernstfall Menschenleben rettet.